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Brut- und Setzzeit: Was müssen Hundehalter beachten?

Schwarz weißer Hund schaut in die Kamera
Wenn im Frühling die Tage länger und die Temperaturen wärmer werden, lädt das natürlich zu ausgedehnten Spaziergängen mit Hund ein. Allerdings sollten Hundehalter dabei im Hinterkopf behalten, dass sie jetzt beim Gassigehen aufgrund der Brut- und Setzzeit je nach Wohnort möglicherweise besondere Regeln beachten müssen. Was mit Brut- und Setzzeit genau gemeint ist und welche Einschränkungen damit verbunden sind, erklären wir Ihnen im Folgenden.

Brut- und Setzzeit - das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Brut- und Setzzeit ist die Zeit im Jahr, in der Vögel brüten und andere Wildtiere ihren Nachwuchs auf die Welt bringen.
  • In vielen Bundesländern müssen Hunde während der Brut- und Setzzeit beim Gassigehen angeleint bleiben.
  • Da die Regeln je nach Bundesland und Wohnort variieren können, müssen sich Hundebesitzer über die in ihrer Heimatstadt geltenden Vorschriften informieren.
  • Aus Rücksicht sollten Hunde in der Brut- und Setzzeit auch dann angeleint werden, wenn vor Ort keine Verpflichtung dazu besteht.

Was versteht man unter Brut- und Setzzeit?

Die Bezeichnung Brutzeit bezieht sich auf die Zeit im Jahr, in der Vögel ihre Jungen ausbrüten. Mit Setzzeit ist hingegen die Zeit gemeint, in der sogenanntes Haarwild, wie zum Beispiel Hirsche und Rehe oder auch Wildschweine, üblicherweise Nachwuchs bekommt. In der Brut- und Setzzeit und bis die Jungen selbstständig werden ist es laut Bundesjagdschutzgesetz verboten, die Tiere zu bejagen. Genauere Regelungen und mögliche Ausnahmen von den Vorgaben des Bundesjagdschutzgesetzes können von den einzelnen Bundesländern festgelegt werden.

Was bedeutet die Brut- und Setzzeit für Hundehalter?

Selbstverständlich sind nur die wenigsten Menschen in Deutschland Jäger. Allerdings bringt die Brut- und Setzzeit nicht nur für Jäger, sondern auch für Hundehalter Einschränkungen mit sich. Denn während ihr gilt in aller Regel, dass Hunde beim Gassigehen angeleint sein müssen. Ob Sie auf dem Dorf oder in einer Großstadt leben, spielt dabei übrigens keine Rolle. Denn auch in einer Stadt sollten Sie Ihren Vierbeiner in der Brut- und Setzzeit vor allem in Parkanlagen und auf Grünflächen an die Leine nehmen, sofern Sie sich mit ihm nicht gerade auf einer ausgewiesenen Freilauffläche für Hunde befinden. Im ländlichen Raum ist es natürlich vor allem in Wäldern sowie bei Spaziergängen auf Wiesen und Feldern wichtig, dass Sie Ihren Hund in der Brut- und Setzzeit angeleint lassen.

Warum das Anleinen in der Brut- und Setzzeit wichtig ist

Möglicherweise sind Sie der Meinung, dass Ihr Hund gut erzogen ist und daher kein Grund besteht, ihn beim Gassigehen anzuleinen. Allerdings gibt es selbst beim gehorsamsten Vierbeiner keine Garantie dafür, dass dieser nicht schwach wird, wenn auf einmal ein Wildtier seinen Weg kreuzt. Für ein trächtiges Tier kann es fatale Folgen haben und unter Umständen zu Fehlgeburten führen, wenn es von Ihrem übermütigen Vierbeiner verfolgt wird. Jungtiere können zudem von ihren Eltern verstoßen werden, wenn sie mit einem Hund Kontakt hatten. In Anbetracht der Tatsache, dass sich die Jungen häufig in hohem Gras verstecken, sollten Sie Ihren Hund daher in der Brut- und Setzzeit auch nicht ohne Leine über Wiesen und Felder toben lassen. Beim Kontakt mit Wildschweinen besteht darüber hinaus eine nicht zu unterschätzende Gefahr für Ihren Hund und Sie selbst. Denn die Mutter wird im Zweifel nicht zögern, wenn sie das gefühlt hat, ihren Nachwuchs verteidigen zu müssen. Bei einem Gewicht von bis zu 150 Kilogramm kann die Attacke einer wütenden Wildschweinmutter sehr leicht ernste Verletzungen zur Folge haben.

Unterschiedliche Vorschriften der Bundesländer

Die Leinenpflicht gilt normalerweise vom 01.04 bis zum 15.07. Allerdings können die genauen Vorschriften, die Hundehalter aufgrund der Brut- und Setzzeit zu beachten haben, je nach Bundesland variieren. Während in manchen Bundesländern, wie zum Beispiel Bayern und Sachsen, keine generelle Leinenpflicht gilt, tritt sie in anderen Bundesländern wie Niedersachsen und Bremen schon ab dem 15.03 in Kraft. In einigen Bundesländern, wie beispielsweise Thüringen und Schleswig-Holstein, müssen Sie Ihren Hund sogar das ganze Jahr über anleinen, wenn Sie mit ihm im Wald unterwegs sind. Darüber hinaus ist es teilweise möglich, dass sogar einzelne Kommunen eigene Regelungen festlegen. Um Probleme mit dem Gesetz zu vermeiden, sollten Sie sich daher unbedingt darüber informieren, welche Bestimmungen bei Ihnen vor Ort gelten.

Folgen bei Verstößen

Wenn Sie gegen die in Ihrem Bundesland geltenden Regelungen verstoßen und Ihren Hund trotz bestehender Leinenpflicht frei laufen lassen, müssen Sie damit rechnen, dass Sie im Falle einer Kontrolle ein hohes Bußgeld bezahlen müssen. Dieses kann bei bis zu 5.000 Euro liegen.

Brut- und Setzzeit – unser Fazit

Gerade in der Brut- und Setzzeit ist es ohne Zweifel wichtig, Rücksicht auf Wildtiere zu nehmen. Selbst wenn die Regelungen in Ihrer Region keine allgemeine Leinenpflicht für Hunde vorsehen, sollten Sie Ihren Vierbeiner daher dennoch anleinen, um Zwischenfälle beim Gassigehen zu vermeiden.