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Hundekrankenversicherung von der Steuer absetzen

Hund liegt bei Mann im Arm vor einem Laptop

Hundehalter wissen aus eigener Erfahrung, dass ein Hund als Haustier kein günstiges Vergnügen ist. Neben dem Kauf von Futter fallen regelmäßig weitere Kosten für Hundesteuer, Haftpflichtversicherung oder Besuche beim Tierarzt an. Gerade Letzteres kann schnell sehr hohe Rechnungen nach sich ziehen.

Aus diesem Grund ist es in der Regel sinnvoll, eine Krankenversicherung für Hunde abzuschließen. Allerdings kostet auch diese wiederum regelmäßig Geld. Viele Hundebesitzer fragen sich daher, ob sie ihre Hundekrankenversicherung von der Steuer absetzen können. Ob das möglich ist und was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie im Folgenden.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Bei Privatpersonen zählt die Hundekrankenversicherung als private Ausgabe und kann nicht von der Steuer abgesetzt werden.
  • Im gewerblichen Bereich kann die Hundekrankenversicherung für Arbeitstiere im Rahmen der Betriebskosten geltend gemacht werden.
  • Aufgrund des hohen Kostenrisikos im Falle einer Krankheit sollten dennoch alle Hundehalter eine Tierkrankenversicherung abschließen.

Steuerliche Behandlung der Hundekrankenversicherung bei Privatpersonen

Menschen, die sich privat einen Hund halten, haben leider keine Möglichkeit, die Kosten für die Hundekrankenversicherung von der Steuer abzusetzen. Genau wie die Hundesteuer gelten die dadurch entstehenden Kosten als private Ausgabe.

Steuerliche Behandlung der Hundekrankenversicherung im gewerblichen Bereich

Etwas anders verhält sich das Ganze, wenn es sich beim versicherten Hund um ein Arbeitstier, welches zum Erwerb des Lebensunterhalts benötigt wird, handelt. In diesem Fall zählt die Hundekrankenversicherung zu den Betriebsausgaben. Dementsprechend können die entrichteten Beiträge in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden.

Warum sich eine Hundekrankenversicherung dennoch auszahlt

Doch auch wenn die meisten Hundehalter ihre Hundekrankenversicherung nicht von der Steuer absetzen können, lohnt sich der Abschluss in vielen Fällen trotzdem. Schließlich verursachen Krankheiten oder Verletzungen bei Hunden oft hohe Tierarztkosten. Gerade bei operativen Eingriffen werden schnell hohe Summen, die leicht in den vierstelligen Bereich gehen können, fällig. Für Normalverdiener dürfte eine Tierarztrechnung in dieser Höhe kaum zu tragen sein. So mancher Hundebesitzer stand daher schon vor der Entscheidung, ob er seinen kranken Vierbeiner behandeln oder einschläfern lassen sollte. Wollen Sie sich eine solche Situation ersparen, sollten Sie unabhängig von steuerrechtlichen Fragen unbedingt eine Hundekrankenversicherung abschließen. Die Prämien einer solchen Versicherung bewegen sich in der Regel in einem überschaubaren Rahmen und zahlen sich daher sehr schnell aus.

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