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Reisen mit Hund in ein anderes EU-Land: Worauf ist zu achten?

Dank der Reisefreiheit sind Reisen innerhalb der Europäischen Union problemlos möglich. Dennoch müssen Sie einige Dinge beachten, wenn Sie mit Ihrem Hund in einem anderen EU-Land Urlaub machen möchten. Welche das sind, erfahren Sie im Folgenden.
Das Wichtigste zum Hundeurlaub in der EU auf einen Blick
- Hunde benötigen für grenzüberschreitende Reisen einen EU-Heimtierausweis sowie einen Mikrochip und eine Tollwutimpfung.
- Einige EU-Länder, wie zum Beispiel Frankreich, verbieten die Einreise von als gefährlich eingestuften Hunderassen.
- In manchen Ländern der EU dürfen Hunde nur einreisen, wenn sie unmittelbar davor entwurmt wurden.
- Hundehalter sollten sich vorab über die lokalen Bestimmungen zur Mitführung von Hunden in der Öffentlichkeit informieren.
- Je nach Reiseziel müssen zusätzliche Gesundheitsrisiken wie die Gefahr einer Infektion mit Leishmaniose bedacht werden.
Europäische Bestimmungen zur Verbringung von Hunden
Die grundsätzlichen Bestimmungen für die grenzüberschreitende Verbringung von Heimtieren wie Hunden wurden von der EU im Jahr 2013 in der Verordnung 576/2013 festgelegt. In dieser Verordnung, die insbesondere einer Vereinheitlichung der gesetzlichen Regelungen der einzelnen Mitgliedstaaten dient, ist unter anderem festgelegt, welche Dokumente für die Einreise von Hunden erforderlich sind.Hunde brauchen zum Reisen einen EU-Heimtierausweis
Sobald Sie Deutschland verlassen und mit Ihrem Hund in ein anderes EU-Land einreisen wollen, braucht Ihr Vierbeiner zwingend einen EU-Heimtierausweis. Dabei handelt es sich um ein Dokument, mit dem sich die Identität sowie der Impfstatus des Hundes nachweisen lassen. Der EU-Heimtierausweis wird vom Tierarzt ausgestellt. Um ihn zu erhalten, muss Ihr Hund gechippt und gegen Tollwut geimpft sein. Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass nur gechippte und geimpfte Hunde innerhalb der EU verreisen können.Brauchen tätowierte Hunde einen Mikrochip?
Bei älteren Hunden, die vor dem 03.07.2011 tätowiert wurden, ist das Chippen nicht zwingend erforderlich. Das gilt zumindest dann, wenn die Tätowierung noch gut zu lesen ist, sodass ein Abgleich mit dem EU-Heimtierausweis möglich ist.Verreisen mit einem Listenhund
Es gibt nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Ländern, wie zum Beispiel Dänemark oder Frankreich, sogenannte Rasselisten mit als gefährlich eingestuften Hunderassen, für die besondere Auflagen gelten. Je nach Rasse und Urlaubsland kann es sogar sein, dass Sie mit Ihrem Hund nicht in ein anderes Land einreisen dürfen. In Dänemark gilt das unter anderem für den Dogo Argentino, den Pitbull Terrier, den American Bulldog und den Kangal.Muss ich meinen Hund vor dem Urlaub entwurmen?
Einige Mitgliedstaaten der Europäischen Union schreiben vor, dass Hunde vor der Einreise gegen Bandwürmer behandelt werden müssen. Derzeit ist das in Finnland, Malta und Irland der Fall. Die Entwurmung muss zwischen fünf Tagen und 24 Stunden vor der Einreise vorgenommen und in den EU-Heimtierausweis Ihres Hundes eingetragen werden.Lokale Bestimmungen für das Mitführen von Hunden in der Öffentlichkeit
Die Pflicht zur Mitführung des EU-Heimtierausweises und eventuelle Einreiseverbote für bestimmte Rassen sind nicht die einzigen rechtlichen Vorgaben, die Sie als Hundehalter bei Ihrer Urlaubsreise beachten müssen. Darüber hinaus können je nach Reiseziel auch besondere Bestimmungen für das Mitführen von Hunden in der Öffentlichkeit gelten. Um Bußgelder und Probleme mit den Behörden vor Ort zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen dringend, sich vor dem Antritt Ihrer Reise über die aktuell in Ihrem Urlaubsort geltenden Regelungen zu informieren. Klären Sie vorab insbesondere folgende Fragen:- Sind Hunde in bestimmten öffentlichen Bereichen verboten?
- Gilt für Hunde in der Öffentlichkeit eine Leinenpflicht?
- Müssen Hunde zusätzlich zur Leine einen Maulkorb tragen?