Home » Magazin » Hunde » Schutzvertrag – gültig oder nicht?

Schutzvertrag – gültig oder nicht?

Alleine in Deutschland landen Jahr für Jahr rund 130.000 Katzen und 80.000 Hunde im Tierheim. So unterschiedlich die Gründe dafür sein mögen, so groß ist gleichzeitig auch das Leid, das für betroffene Vierbeiner damit verbunden ist.

Glücklicherweise finden sich immer wieder zahlreiche Menschen, die einem der Vierbeiner aus dem Tierheim ein neues Zuhause schenken möchten. Bei der Übergabe des Tieres ist der Abschluss eines sogenannten Schutzvertrages üblich.

Was das genau ist und welche Bedeutung ein solcher Vertrag für den frischgebackenen Halter hat, erklären wir Ihnen im Folgenden.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Der Schutzvertrag regelt die Bedingungen, die mit der Vermittlung des Tieres verbunden sind.
  • Die Aufgabe des Vertrages besteht im Schutz des vermittelten Vierbeiners.
  • Zum Teil enthalten Schutzverträge Klauseln, die vor Gericht nicht Stand halten.
  • Erwerber eines Tieres aus dem Tierschutz sollten sich im Streitfall anwaltlich beraten lassen.
Was ist ein Schutzvertrag?

In einem Schutzvertrag werden relevante Absprachen zur Übergabe des Haustieres festgehalten. Dazu zählen unter anderem Angaben zum Vierbeiner selbst sowie zum künftigen Halter und eine Verpflichtung, sich im Umgang mit dem Tier an bestimmte Vorgaben zu halten.

Schutzverträge sind nicht nur bei Tierheimen, sondern auch bei Tierschutzorganisationen, die Tiere in Not aus dem Ausland vermitteln, üblich.

Der Abschluss des Schutzvertrages sowie die Erhebung einer Gebühr dienen dem Schutz des Tieres und sollen sicherstellen, dass es in ein liebevolles Zuhause mit verantwortungsvollen Besitzern vermittelt wird.

Für Schutzverträge gibt es keine Formvorschriften

Schutzverträge können grundsätzlich ohne die Einhaltung einer bestimmten Form abgeschlossen werden und bedürfen auch keiner notariellen Beglaubigung. Das bedeutet, dass ein gültiger Schutzvertrag prinzipiell auch mündlich abgeschlossen werden kann.

Zur Vermeidung von Missverständnissen und als Sicherheit für beide Vertragsparteien ist jedoch die Schriftform zu empfehlen.

Das steht im Tierschutzvertrag

Die Inhalte eines Tierschutzvertrags können je nach Organisation variieren. Die vereinbarten Klauseln sind in den meisten Fällen aber recht ähnlich. Zu den gängigen Bestimmungen zählt insbesondere die Verpflichtung, das Tier bedarfsgerecht zu halten und zu füttern sowie die Regelungen des Tierschutzrechts einzuhalten.

Zudem räumen sich Tierschutzvereine in der Regel einen (meist befristeten) Eigentumsvorbehalt ein. Das bedeutet, dass sie bei Verstößen gegen die vertraglichen Vereinbarungen die Herausgabe des Tieres verlangen können.

Darüber hinaus sind folgende Klauseln in Schutzverträgen üblich:

  • Verpflichtung zur Kastration vor Eintreten der Geschlechtsreife
  • Sicherstellung der tierärztlichen Versorgung im Krankheitsfall
  • Verbot der entgeltlichen oder unentgeltlichen Abgabe des Tieres
  • Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen an die abgebende Organisation
  • Berechtigung des Tierschutzvereins, die Haltungsbedingungen auch künftig zu kontrollieren

In vielen Fällen sehen Schutzverträge bei Verstößen zudem die Zahlung von Vertragsstrafen vor. Diese liegen zum Teil bei bis zu 1.000 Euro, die an den entsprechenden Tierschutzverein zu entrichten sind.

Nicht alle Klauseln im Schutzvertrag sind gültig

Im Zusammenhang mit der Vermittlung von Haustieren ist es leider keine Seltenheit, dass es zwischen dem Tierschutzverein und dem Erwerber des Tieres zu Streitigkeiten kommt. Diese stehen meist in Zusammenhang mit vermeintlichen Vertragsverstößen und der damit verbundenen Strafzahlung oder Herausgabe des Tieres.

In der Praxis erweisen sich derartige Klauseln allerdings oftmals als nicht haltbar. Denn ein Tierheim kann sich nicht ohne Weiteres das Eigentum an einem Tier vorbehalten und dieses gleichzeitig gegen Entrichtung einer Vermittlungsgebühr abgeben.

Ähnlich verhält es sich mit Kontrollrechten, die ein fester Bestandteil vieler Schutzverträge sind. Zum Teil räumen sich Tierschutzvereine dabei sogar das Recht auf unangekündigte Besuche ein, was ohne Zweifel einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des neuen Halters darstellt.

Tierschutzvereine leisten eine wertvolle Arbeit

Es steht außer Frage, dass Tierschutzvereine eine überaus wertvolle Arbeit leisten und die oft ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter großen Respekt verdienen. Letztlich obliegt die Überwachung der Einhaltung des Tierschutzes jedoch nicht privaten Vereinen, sondern den zuständigen Behörden.

Das Tierwohl steht im Vordergrund

Letzten Endes sollten bei der Vermittlung stets die Bedürfnisse des Tieres im Mittelpunkt stehen. Interessenten sollten sich dementsprechend nur dann für ein Haustier aus dem Tierschutz entscheiden, wenn sie dessen Versorgung tatsächlich gewährleisten können.

Auf der anderen Seite sollten Tierschutzvereine bei der Vertragsgestaltung sowie bei der Durchsetzung ihrer vermeintlichen Rechte maßvoll agieren. Schließlich ist nicht jeder Halter, der seinen Vierbeiner für einige Tage bei seinen Nachbarn unterbringt, gleich ein Tierquäler.

Unser Fazit zum Thema Gültigkeit von Schutzverträgen

Wie Sie sehen, sind längst nicht alle Klauseln, die ein Tierschutzvertrag enthält, zwangsläufig gültig. Dennoch kann es immer wieder vorkommen, dass ein Tierschutzverein auf seinem vermeintlichen Recht beharrt und zum Beispiel unberechtigterweise die Herausgabe eines vermittelten Vierbeiners verlangt.

Auch wenn Sie der festen Überzeugung sind, das Recht auf Ihrer Seite zu haben, ist das Einschalten eines Anwalts in diesem Fall oft sinnvoll. Dieser kann Sie fachlich korrekt beraten und Sie falls nötig vor Gericht vertreten.