Home » Magazin » Hunderassen » Miniatur Bullterrier

Miniatur Bullterrier

Bullterrier

Beim Miniatur Bullterrier handelt es sich um eine kleine britische Hunderasse, die mehr oder weniger ein verkleinertes Abbild des normalen Bullterriers darstellt.

Obwohl er in seiner Heimat sehr selten ist, hat sich der Miniatur Bullterrier bei uns zu einem beliebten Begleithund, der sich trotz seines teilweise schlechten Rufs als ausgesprochen liebenswert und anhänglich erweist, entwickelt.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • FCI: Gruppe 3, Sektion 3, Standard Nr. 359 (ohne Arbeitsprüfung)
  • Lebenserwartung: 11 bis 14 Jahre
  • Herkunft: Großbritannien
  • Größe: maximal 35,5 cm
  • Gewicht: 11 – 15 kg (keine Vorgaben im Rassestandard)
  • Farben: Weiß, Schwarz, Rehbraun, Rot, Gestromt und Tricolor
  • Charakter: lebhaft, mutig, verspielt, ausgeglichen, eigensinnig


Herkunft und Geschichte des Miniatur Bullterriers

Die Ursprünge des Miniatur Bullterriers reichen bis in das frühe 19. Jahrhundert zurück. Zu dieser Zeit waren Hundekämpfe in England sehr beliebt. Die hauptsächliche Aufgabe des Miniatur Bullterriers bestand jedoch darin, Mäuse und Ratten zu jagen.

Wie sein größerer Bruder entstand der Miniatur Bullterrier aus Kreuzungen zwischen Bulldoggen und Terriern. Trotz ihrer großen Ähnlichkeit wurden der Standard Bullterrier und der Miniatur Bullterrier von Anfang an als zwei unterschiedliche Rassen gezüchtet.

Mit der Zeit nahm die Beliebtheit des Miniatur Bullterriers immer weiter ab. Im Jahr 1918 wurde die Rasse sogar aus dem Register des Kennel Clubs gestrichen. 20 Jahre später gründete Colonel Richard Glyn mit einer Gruppe von Gleichgesinnten den Miniature Bull Terrier Club, um den Miniatur Bullterrier wiederzubeleben.

Die Anerkennung durch die FCI erfolgte erst im Jahr 2011. Mittlerweile erfreut sich der Miniatur Bullterrier auch in Deutschland zunehmender Beliebtheit. Pro Jahr werden immerhin knapp 700 Welpen registriert.

Beschreibung des Miniatur Bullterriers

Im Unterschied zu seinem größeren Verwandten, bei dem der Rassestandard keine bestimmte Körpergröße vorsieht, soll die Schulterhöhe des Miniatur Bullterriers 35,5 Zentimeter nicht überschreiten. Die Lebenserwartung der Rasse liegt bei 11 bis 14 Jahren.

Hinsichtlich des Gewichts gibt es keine Vorgaben. In der Regel werden Miniatur Bullterrier aber ungefähr 11 bis 15 Kilogramm schwer. Der Körperbau ist kräftig, muskulös und harmonisch. Hündinnen sollen stets ein feminines und Rüden ein maskulines Erscheinungsbild haben.

Die charakteristischsten Merkmale des Miniatur Bullterriers sind ohne Zweifel sein eiförmiger Kopf und die divergierenden Kopflinien (downface), durch die sein enges Verwandtschaftsverhältnis zum normalen Bullterrier deutlich wird. Die schmalen, schräg angesetzten Augen sorgen für einen durchdringenden und entschlossenen Ausdruck.

Das Fell des Miniatur Bullterriers ist glatt, kurz und ebenmäßig. Es weist einen feinen Glanz auf und kann unterschiedlich gefärbt sein. Neben rein weißen Tieren werden gestromte und dreifarbige sowie rote, rehbraune und schwarze Miniatur Bullterrier gezüchtet.

Wesen des Miniatur Bullterriers

Der Miniatur Bullterrier ist ein mutiger Vierbeiner, der sich gegenüber seiner Familie als ausgesprochen anhänglich erweist. Trotz seiner potenziellen Kampfkraft ist der Miniatur Bullterrier stets friedlich und freundlich.

Im Umgang mit Kindern zeigt er sich von seiner verspielten Seite. Beim Kontakt mit Fremden verhält sich der Miniatur Bullterrier in der Regel weitgehend neutral.

Obwohl der Miniatur Bullterrier einen äußerst treuen und ergebenen Begleiter abgibt, neigt er gelegentlich dazu, ein wenig eigensinnig zu sein. Wer sich für diese Rasse entscheidet, sollte mit diesem Starrsinn umgehen können.

Die Erziehung des Miniatur Bullterriers sollte mit liebevoller Konsequenz erfolgen. Auf übermäßige Härte sollte dabei jedoch verzichtet werden. Stattdessen empfiehlt es sich, den Miniatur Bullterrier auf spielerische Art zu erziehen und so für Abwechslung zu sorgen.

Mögliche Einsatzbereiche für den Miniatur Bullterrier

Der Miniatur Bullterrier ist ein reiner Gesellschafts- und Begleithund. Obwohl er von Laien nicht selten als gefährlicher Kampfhund angesehen wird, ist er ein charmanter Begleiter, mit dem der Alltag garantiert nicht langweilig wird.

Hinsichtlich seiner Halterung erweist sich der Miniatur Bullterrier nicht zuletzt aufgrund seiner relativ geringen Körpergröße als anspruchslos. Allerdings ist es wichtig, den Bewegungsdrang der aktiven Vierbeiner zu befriedigen und sie sowohl körperlich als auch geistig auszulasten.

Zu diesem Zweck eignen sich zum Beispiel verschiedene Hundesportarten wie Agility, bei denen der Miniatur Bullterrier mit seiner Fitness punkten kann und die er mit der richtigen Anleitung problemlos meistert.

Miniatur Bullterrier Krankheiten

Grundsätzlich ist der Miniatur Bullterrier ein gesunder Hund. Sofern die Tiere von einem seriösen Züchter stammen, bleiben ernste Probleme daher eher die Ausnahme. Nichtsdestotrotz gibt es einige Hundekrankheiten, auf die beim Miniatur Bullterrier verstärkt geachtet werden muss.

Zum einen besteht das Risiko, dass der Aufhängeapparat der Augenlinsen beim Miniatur Bullterrier geschwächt ist und es dadurch zu einer Linsenverlagerung kommt. Zudem kann es gelegentlich zu Patellaluxationen sowie zu Nieren- und Herzproblemen kommen.

Wie bei einigen anderen weißen Hunden besteht darüber hinaus auch bei rein weißen Miniatur Bullterriern ein erhöhtes Risiko für Taubheit. Zur Vermeidung hoher Tierarztrechnungen empfehlen wir Ihnen, für Ihren Miniatur Bullterrier den Abschluss einer Hundekrankenversicherung, die im Ernstfall einen Großteil der Kosten übernimmt.

Rechtliche Situation des Miniatur Bullterriers

Im Unterschied zum normal großen Bullterrier steht der Miniatur Bullterrier derzeit in keinem deutschen Bundesland auf der Rasseliste. Dementsprechend müssen weder bei der Zucht noch bei der Haltung besondere Auflagen erfüllt werden.

Zudem macht sich der Verzicht auf die Einstufung als Listenhund natürlich auch bei der Hundesteuer, die Halter für ihren Miniatur Bullterrier an die Kommune entrichten müssen, bemerkbar.